Schädlingsbekämpfung Thomsen

Impressum

Anschrift:

Schädlingsbekämpfung Thomsen, Dagoestraße 35 –  24960 Glücksburg

Tel.: 04631 / 7315 Fax: 04631 / 408064 Mobil: 0171 / 3421464
Geschäftsführer: Jörn Thomsen
Steuer Nr.: 1518704735
E-Mail: info@sbk-thomsen.de

Betriebshaftpflicht

AXA Generalvertretung Christian Johannsen, Schleswiger Straße 100 A ,24941 Flensburg

https://www.axa-betreuer.de/TEAM-FLENSBURG

Datenschutzhinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma Schädlingsbekämpfung Thomsen – im Folgenden Auftragnehmer – erbringt Dienstleistungen im Bereich der Bekämpfung bei Ameisen-, Bettwanzen-, Fliegen, Floh-, Käfer-, Mäuse-, Motten-, Ratten-, Tauben-, Schaben-, Wespen- und anderem Befall gegenüber Endkunden – im Folgenden Auftraggeber genannt – nur aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:


1. Allgemeines

Es gelten ausschließlich die Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers in ihrer aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftragsgebers bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.


2. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung soll schriftlich erfolgen. Bei nur mündlicher Übermittlung ergehen etwaige Übermittlungsfehler oder Missverständnisse zu Lasten des Auftragsgebers. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer so ausführlich wie möglich über vorangegangene Bekämpfungsmaßnahmen und angewendete Chemikalien sowie über Besonderheiten der zu behandelnden Flächen (gebäude- oder grundstücksspezifische Informationen). Bei Auftragserteilung verpflichtet er sich, dem Auftragnehmer, bzw. dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen den Zugang zu Haus, Wohnung oder Grundstück, in oder auf dem die Bekämpfungsmaßnahme stattfinden soll, für die Dauer der Maßnahme zu gestatten. Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbaren einen oder mehrere verbindliche Termine zur Durchführung der Bekämpfungsmaßnahme. Dabei richtet sich der Auftragnehmer nach Möglichkeit nach den Vorgaben des Auftraggebers. Sollte der Auftraggeber dennoch ohne Angabe von Gründen den Zugang verweigern oder die Maßnahme verhindern, haftet er auf das negative Interesse. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche vergeblichen Aufwendungen zu ersetzen. Es steht dem Auftragnehmer frei, weitere Schadenersatzansprüche zu erheben. Das Recht des Auftragnehmers, vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt.


3. Rücktritt

Dem Auftragnehmer ist der Rücktritt vom Vertrag neben den gesetzlichen Rücktrittsgründen gestattet, wenn der Auftraggeber gegen die unter Ziffer 2) genannten Mitwirkungspflichten verstößt oder sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.


4. Durchführung des Auftrags

Für den Umfang und die Durchführung der Bekämpfungsmaßnahme ist der Inhalt der Auftragserteilung maßgeblich. Wird bei der Durchführung ein weiterer andersartiger Schädlingsbefall sichtbar, zeigt der Auftragnehmer diesen dem Auftraggeber unverzüglich an. Für eine diesbezügliche Bekämpfungsmaßnahme des Auftragnehmers muss jedoch ein neuer Auftrag erteilt werden.
Aufgestellte Fallen oder sonstige Hilfsmittel bleiben im Eigentum des Auftragnehmers.


5. Haftung

Die Bekämpfungsmaßnahmen werden vom Auftragnehmer nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung sämtlicher behördlicher Vorgaben durchgeführt. Der Auftraggeber wird durch ein Informationsblatt informiert und hat sämtliche darin an ihn gerichtete Weisungen streng zu beachten.

Soweit nicht anders bestimmt, haftet der Auftragnehmer auf Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Verrichtung durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung.

Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beim Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftragnehmers ist hiermit ausdrücklich nicht verbunden.

Der Erfolg der Bekämpfungsmaßnahme kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Dabei sind Beeinträchtigungen des allgemeinen Nutzungs-, Geschäfts- und Tagesablaufs in den betroffenen Räumlichkeiten nicht auszuschließen bzw. unvermeidbar. Der Auftragnehmer haftet insoweit für den daraus entstandenen Schaden nicht.

Die einsatzbedingte Beschädigung von Oberflächen (Fußböden, Wänden) ist nicht auszuschließen. Hierfür haftet der Auftragnehmer nicht. Dies gilt auch für jede Art von Geruchsbelästigung oder Ausfällen, die durch toxische Ursachen begründet sind.

Bestimmte Arten von Schädlingsbefall sind meldepflichtig. Für Verzögerungen und deren Folgen im Geschäfts- und Alltagsablauf des Auftragnehmers durch das Tätigwerden der Ordnungsbehörden ist der Auftragnehmer ebenfalls nicht haftbar.

Hinweisen und Weisungen des Auftragnehmers bezüglich der Verhaltensweisen des Auftraggebers während und nach dem Bekämpfungseinsatz sind unbedingt Folge zu leisten. Für Schäden infolge der Nichtbeachtung haftet der Auftragnehmer nicht. Die Beweislast für die Beachtung der Hinweise des Auftraggebers trägt der Auftragnehmer.


6. Reinigung der betroffenen Räume

Die Reinigung der Räume nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahme ist ausschließlich Sache des Auftraggebers.

7. Preise

Für die Rechnungstellung gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers bei Vertragsschluss. Die Preise sind Nettopreise und werden zzgl. der jeweils aktuellen ges. MwSt. berechnet. Gebühren für behördliche Meldungen, Genehmigungen oder Überwachungen werden ggf. gesondert berechnet.

8. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Beendigung des Einsatzes sofort fällig und zahlbar. Erteilte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vorschuss bzw. Vorkasse zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz des Rechnungsbetrages zu verlangen, wenn dieser Verbraucher ist. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den jeweiligen Basiszinssatz des Rechnungsbetrages zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche infolge des Verzuges bleibt unberührt.

Dem Auftraggeber steht es anheim, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.

Schuldet der Auftraggeber mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird, sofern keine andersartige Tilgungsbestimmung getroffen wurde, zunächst die fällige Schuld und unter mehreren fälligen Schulden die ältere Schuld getilgt.

9. Gewährleistung

Beanstandungen müssen nach Abschluss der Maßnahme innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Soweit dann noch Nacharbeiten erforderlich sind, werden diese schnellstmöglich vom Auftragnehmer erbracht.

Weitere Ersatzansprüche bestehen nur, soweit sie nicht durch Ziffer 5 dieser AGB ausgeschlossen sind.

10. Datenschutz

Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. Weiter ist im Rahmen dieser Vorschrift die Werbung zulässig. Soweit für die Vertragsausführung notwendig, ist der Auftragnehmer berechtigt, Kundendaten an Dritte, wie Kreditinstitute oder Vertragspartner, weiter zu geben.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort des jeweiligen Objekts, in dem Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Flensburg als Gerichtsstand vereinbart.

Flensburg im Juni 2011

Firma Schädlingsbekämpfung Thomsen

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